Infos zur Rechtsberatung
Ihre rechtlichen Fragen werden von mir umfassend und verständlich beantwortet, je nach Wahl telefonisch, schriftlich, per Mail oder in einem persönlichen Gespräch. Gleichzeitig zeige ich Ihnen Handlungsoptionen und deren Folgen auf, wie in der Sache weiter zu verfahren ist.
Außergerichtliche Vertretung
In vielen Fällen kann ein rechtlicher Konflikt außerhalb von Gerichtsverfahren beigelegt werden. Dabei unterstütze ich Sie durch Beratung hinsichtlich der Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit, Kontaktaufnahme mit der Gegenseite und Ausloten von möglicher Kompromissbereitschaft, sowie dem Abfassen von Schriftsätzen, Einlegung von Widersprüchen oder Einsprüchen.
Rechtsvertretung
Sollten sich die Probleme nicht im Vorfeld aus dem Weg räumen lassen, vertrete ich Sie in einem gerichtlichen Verfahren. Gleichzeitig kümmere ich mich um den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung oder um die Gewährung von Prozesskostenhilfe.
Zwangsvollstreckung
Auch bei der Durchsetzung Ihres Urteils, Vergleichs oder Vollstreckungstitels bin ich Ihnen behilflich. Ich berate Sie, welche Zwangsvollstreckungsmaßnahme in Frage kommen und welches für Ihren Fall am effektivsten wäre. Auf Ihren Wunsch kontrolliere ich auch die Einhaltung möglicher Ratenzahlungen des Schuldners. Im Ernstfall berate und vertrete ich Sie auch bei einer Insolvenz des Gegners.
Einholung der Deckungszusage
Bitte bringen Sie zu einem Termin – wenn vorhanden – die Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung mit, damit zeitnah eine Deckungsanfrage bei der Versicherung eingeholt werden kann. Für die Einholung der Deckungsanfrage erhebe ich grundsätzlich eine Gebühr, da auch bei dieser Tätigkeit eine Haftung des Anwalts bei fehlerhafter Tätigkeit entstehen kann. Erkundigen Sie sich beim Termin über die Höhe der möglichen Kosten.
Beratungshilfe, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
Jeder Rechtssuchende muss die Möglichkeit haben, seine Rechte durchzusetzen. Wer dies aus finanziellen Gründen nicht kann, dem gewährt der Staat finanzielle Unterstützung. Für außergerichtliche Angelegenheiten kann Beratungshilfe gewährt werden, bei gerichtlichen Verfahren (mit Ausnahme von Strafverfahren) kann Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Einen Antrag auf einen Beratungshilfeschein kann man beim örtlichen Amtsgericht stellen. Dies ist der Antragstellung durch den Rechtsanwalt grundsätzlich vorzuziehen.
Entsprechende Formulare sind für Sie im Service Bereich hinterlegt. Weiter zu den Formularen