Reiserecht
In jüngerer Zeit wurden durch die EU-Verordnung 261/2004 die Fluggastrechte gestärkt. Aus dieser Verordnung lassen sich (unter anderem) Ansprüche auf Ausgleich in Höhe von 250 Euro bis 600 Euro bei Nichtbeförderung oder Annulierung des Fluges stellen. Aber auch bei Reisemängeln und vertaner Urlaubsfreude, Ärger mit dem Reisebüro oder Reiseveranstalter stehe ich meinen Mandanten stets zur Seite.
Meine Leistungen im Reiserecht:
Reiserecht - Pauschalreise
Reisevertrag
Überbuchung
Reisemängel
Reisepreisminderung (Frankfurter Tabelle)
Spezialreisen
Kreuzfahrten
Städtereisen
Fortunareisen / Glücksreisen
Flugrecht
Fluggastrechte bei Flugverspätung und -ausfall / -annulierung
Reisegepäck (Verlust oder Beschädigung)
Individualreiserecht
Bahnreiserecht
Busreiserecht
Ferienhausrecht
Gastschulaufenthalt
Reisevertragsrecht
Reisevermittlungsrecht