Sozialrecht
Das Sozialversicherungsrecht ist eines der vielschichtigsten und vielgestaltigsten und kommt in fast allen Bereichen des täglichen Lebens zum tragen. Dem Prinzip des Sozialstaats folgend ist es im Grundgesetz
§ 20 Abs. 1 festgelegt. Daraus ergeben sich nicht nur Pflichten, wie beispielsweise Sozialabgaben, sondern auch Rechte. Ich unterstütze Sie dabei Ihre Rechte zu wahren und Ansprüche durchzusetzen. Hierbei werde ich beratend wie auch vertretend vor und außerhalb des Gerichts für Sie tätig.
Meine Leistungen im Sozialrecht:
Elterngeld
Schwerbehinderung / Gleichstellung
Rentenversicherung
Altersrenten
Berufsunfähigkeit
Erwerbsminderung
Private Altersvorsorge
Unfallversicherung, gesetzliche und private
Arbeitsunfall
Berufskrankheit
Krankenversicherung, gesetzliche und private
Anspruchsberechtigte
Krankenbehandlung
Krankengeld
Versicherungspflichten
Pflegeversicherung
Hilfsmittelversorgung
Kurzzeitpflege
Leistungen für Pflegepersonen
Pflegebedürftigkeit
Pflegegeld
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Anspruchberechtigte
Leistungen
Sperrzeitenrecht
Sozialhilfe
Elternunterhalt
Arbeitsförderung
Arbeitslosengeld
Eingliederungszuschüsse
Insolvenzgeld
Kurzarbeitergeld